Unfall in München & Umgebung?
Unfall in München & Umgebung?

Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter in München & Oberbayern

Bei unverschuldetem Unfall zahlen sie 0€ – wir kommen zu Ihnen.

Staatlich geprüfter Techniker und Sachverständiger

24/7 erreichbar auch an
Sonn- und Feiertagen

Unabhängiges
Gutachten

Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung

IHR VORTEIL

Kein Kostenrisiko bei unverschuldetem Unfall

Lehnen Sie sich zurück – bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten. Wir kümmern uns um die komplette Schadensabwicklung und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch.

Kostenneutral

Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten. Kein Kostenrisiko für Sie.

Alles geregelt

Wir übernehmen den gesamten Schriftverkehr und rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Vollständiger Ersatz

Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert – wir erfassen alle Schadenspositionen, die Ihnen zustehen.

LEISTUNGEN

Was wir für Sie tun

Unfallgutachten

Vollständige Schadensdokumentation – gerichtsfest und lückenlos.

Fahrzeugbewertung

Marktgerechte Ermittlung auf Basis aktueller Marktdaten – nicht auf Basis von Versicherungsdatenbanken.

Kurzgutachten

Kompakte Dokumentation für einfache Schadensfälle ohne unnötigen Aufwand.

Unfallgutachten

Vollständige Schadensdokumentation – gerichtsfest und lückenlos.

Fahrzeugbewertung

Marktgerechte Ermittlung auf Basis aktueller Marktdaten – nicht auf Basis von Versicherungsdatenbanken.

Oldtimergutachten

Klassische Bewertung nach Oldtimer-Noten für Versicherung, Kauf oder Verkauf.

Kurzgutachten

Kompakte Dokumentation für einfache Schadensfälle ohne unnötigen Aufwand.

Elektromobilität

Zertifizierte Prüfung von Akkusystemen und Hochvoltkomponenten für E-Fahrzeuge.

Kostenvoranschlag

Technisch geprüfter Kostenvoranschlag bei kleineren Schäden – schnell und präzise.

Oldtimergutachten

Klassische Bewertung nach Oldtimer-Noten für Versicherung, Kauf oder Verkauf.

Elektromobilität

Zertifizierte Prüfung von Akkusystemen und Hochvoltkomponenten für E-Fahrzeuge.

Kostenvoranschlag

Technisch geprüfter Kostenvoranschlag bei kleineren Schäden – schnell und präzise.

ABLAUF

Sie hatten einen Unfall? So läuft unser Service ab

1

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir klären den Unfallhergang kurz und vereinbaren bei Bedarf direkt einen Termin zur Begutachtung.

2

Fahrzeug begutachten

Unser Kfz-Gutachter prüft den Schaden vor Ort oder an einem unserer Standorte und erstellt ein unabhängiges Unfallgutachten für die Schadenregulierung.

3

Schaden abwickeln

Mit dem Gutachten können Sie Ihren Anspruch bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten.

Kostenfreier Erstkontakt

Anruf oder WhatsApp – Termin sofort.

Gutachten in 7 Werktagen

Vollständig

Technische Nachbetreuung

Bei Kürzung: Stellungnahme kostenlos.

Beweissicherung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen, ohne Anfahrt.

Übergabe & Weiterleitung

Per E-Mail, Post oder an Anwalt.

WARUM SACHKLAR?

Warum viele Unfallgeschädigte Geld verlieren

Leistung SachKlar Werkstatt Versicherung
Wertminderung ✔ Vollständig ermittelt ✘ Nicht Bestandteil ⚠ Oft gekürzt
Nutzungsausfall ✔ Dokumentiert & nachgewiesen ✘ Nicht enthalten ⚠ Häufig abgelehnt
Stundenlöhne ✔ Ortsübliche Marktsätze ✘ Nur Reparatur ⚠ Reduzierte Partnertarife
Beweissicherung ✔ Vollständig & gerichtsfest ✘ Eingeschränkt ⚠ Interessenkonflikt
Kosten für Sie ✔ 0 € bei Haftpflicht

Wertminderung

SachKlar
✓ Vollständig ermittelt
Werkstatt
✕ Nicht Bestandteil
Versicherung
⚠ Oft gekürzt

Nutzungsausfall

SachKlar
✓ Dokumentiert & nachgewiesen
Werkstatt
✕ Nicht enthalten
Versicherung
⚠ Häufig abgelehnt

Stundenlöhne

SachKlar
✓ Ortsübliche Marktsätze
Werkstatt
✕ Nur Reparatur
Versicherung
⚠ Reduzierte Partnertarife

Beweissicherung

SachKlar
✓ Vollständig & gerichtsfest
Werkstatt
✕ Eingeschränkt
Versicherung
⚠ Interessen­konflikt

Kosten für Sie

SachKlar
0 € bei Haftpflicht
Werkstatt
Versicherung

Mojtaba Jawed

Staatlich geprüfter Techniker & Sachverständiger

Mit über 10 Jahren Erfahrung in der Fahrzeugtechnik arbeite ich ausschließlich im Auftrag der Geschädigten – vollständig unabhängig von Versicherungen und Werkstätten.

Staatlich geprüfter Techniker

E-Mobilität zertifiziert

10+ Jahre Erfahrung

FAQ

Häufige Fragen

Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Beauftragung eines Kfz-Gutachters für Sie als Geschädigter vollständig kostenlos – die gegnerische Versicherung muss gemäß § 249 BGB sämtliche Kosten übernehmen. Die Kosten für die Beweissicherung und Schadenskalkulation durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro fallen unter den erstattungsfähigen Schaden. Wir rechnen über eine Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab – Sie müssen zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung treten. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung verunsichern. Rufen Sie unsere 24/7-Hotline an: 0160 50 555 36.
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen als Geschädigter und kalkuliert den Schaden vollständig und neutral – ein von der Versicherung gestellter Gutachter soll primär die Kosten für die Versicherung gering halten. Versicherungseigene Gutachter neigen naturgemäß dazu, Reparaturwege zu wählen, die für den Versicherer günstiger sind. Regionale Stundenverrechnungssätze oder die merkantile Wertminderung werden dabei oft zu niedrig angesetzt. Nur ein freier und weisungsungebundener Sachverständiger garantiert Ihnen eine objektive Beweissicherung, die einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Wir sind zu 100% weisungsfrei. Verzichten Sie nicht auf das Geld, das Ihnen zusteht – fordern Sie jetzt Ihr unabhängiges Schadengutachten an: 0160 50 555 36.
Ja, vollständig. Der erste Anruf oder die WhatsApp-Nachricht kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Wir klären gemeinsam, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist – ehrlich und ohne Verkaufsdruck. Rufen Sie uns an: 0160 50 555 36.
Nein. Bei Haftpflichtschäden innerhalb unseres Einsatzgebiets entstehen Ihnen keine Anfahrtskosten – diese werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen. Wir kommen zu Ihnen, ohne dass Sie dafür etwas zahlen müssen.
Wir kommen zu Ihnen – zum Unfallort, an Ihre Wohnadresse oder an Ihren Arbeitsplatz. Ein nicht fahrbereites oder verkehrsunsicheres Auto sollte nach einem Aufprall nicht mehr bewegt werden. Mit unserer mobilen Begutachtungsausrüstung kommen wir dorthin, wo das Fahrzeug steht. Das erspart Ihnen Zeit, Stress und unnötige Abschleppkosten. Bestellen Sie unseren Gutachter bequem zu Ihrem Fahrzeug – die Anfahrt ist kostenfrei: 0160 50 555 36.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen – dessen Kosten müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden, und er verhindert ungerechtfertigte Kürzungen. Versicherungsgesellschaften agieren profitorientiert und versuchen regelmäßig, legitime Schadensersatzansprüche zu minimieren. Ohne juristischen Beistand werden Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfallpauschalen oder UPE-Aufschläge häufig gestrichen. Unser gerichtsfestes Kfz-Gutachten bildet die technische Basis für Ihre Ansprüche, während der Anwalt diese rechtlich durchsetzt. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch direkt einen kompetenten Verkehrsanwalt: 0160 50 555 36.
Wenn die Versicherung berechtigte Positionen aus dem Unfallgutachten streicht, sollten Sie diese Prüfberichte nicht akzeptieren – durch die Unterstützung Ihres Gutachters und eines Anwalts können die Beträge meist erfolgreich nachgefordert werden. Sogenannte Prüfberichte von Prüfdienstleistern wie ControlExpert sind oft standardisierte Kürzungsversuche. Sie zielen darauf ab, Instandsetzungswege abzuwerten oder regionale Preisaufschläge zu streichen. Als Ihre Gutachter in München erstellen wir detaillierte, technisch fundierte Stellungnahmen, um solche Kürzungen fachlich zu widerlegen – kostenlos für Sie. Wurde Ihr Gutachten gekürzt? Senden Sie uns den Prüfbericht: kontakt@sachklar.de.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf Entschädigung: entweder einen gleichwertigen Mietwagen oder die Auszahlung des Nutzungsausfalls als tägliche Barpauschale. Die Höhe richtet sich nach der Typklasse Ihres Fahrzeugs und liegt meist zwischen 23 Euro (Kleinstwagen) und 175 Euro (Luxusklasse) pro Tag. In unserem Gutachten legen wir die Einstufung Ihres Fahrzeugs und die Reparaturdauer verbindlich fest. Rufen Sie uns an: 0160 50 555 36.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung – oder alternativ auf eine tägliche Nutzungsausfallpauschale. Wir dokumentieren Mietwagenanspruch und Nutzungsausfall vollständig in Ihrem Gutachten. Jetzt anrufen: 0160 50 555 36.
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinkanlage ab und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Dokumentieren Sie dann die Fahrzeugpositionen fotografisch, tauschen Sie die Versicherungsdaten aus und rufen Sie bei unklarer Schuldfrage die Polizei unter 110. Geben Sie am Unfallort niemals ein voreiliges Schuldanerkenntnis ab. Fertigen Sie umfassende Aufnahmen der Beschädigungen, der Straßenführung und möglicher Bremsspuren an. Rufen Sie anschließend sofort einen unabhängigen Kfz-Gutachter an, um Beweise zu sichern, bevor die gegnerische Versicherung in die Regulierung eingreift. Wählen Sie unsere 24h-Hotline: 0160 50 555 36.
Nein. Sie sollten Ihr Fahrzeug auf keinen Fall reparieren lassen, bevor ein unabhängiger Kfz-Gutachter den Schaden vollständig dokumentiert hat – sonst gehen wichtige Beweise unwiederbringlich verloren. Versicherungen benötigen zur Regulierung gerichtsverwertbare Nachweise über den exakten Schadenumfang. Sollte eine Notreparatur zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unumgänglich sein, muss diese zwingend vorab fotografisch lückenlos dokumentiert werden. Buchen Sie jetzt eine schnelle Begutachtung vor Ort: 0160 50 555 36.
Ein professionelles Kfz-Schadengutachten ist in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung vollständig ausgearbeitet und bereit zur Einreichung bei der gegnerischen Versicherung. Liegen keine außergewöhnlichen Komplikationen vor, leiten wir das fertige Gutachten oft schon am nächsten Werktag digital an Sie und Ihren Rechtsanwalt weiter. Sie brauchen schnelle Resultate? Wir garantieren Express-Service im Großraum München: 0160 50 555 36.
Sogenannte Online- oder Bildergutachten per App sind fehleranfällig und rechtlich nicht belastbar – versteckte strukturelle Schäden hinter der Karosserie können auf Smartphone-Fotos niemals verlässlich erkannt werden. Versicherungen bieten zunehmend an, Schäden per App selbst zu fotografieren, um die Regulierung zu beschleunigen. Das Resultat: Die Reparaturkosten werden zugunsten der Versicherung zu niedrig kalkuliert. Fahrwerksschäden, verschobene Spaltmaße oder verbogene Träger können nur durch Demontage oder auf einer Hebebühne physisch vor Ort festgestellt werden. Überlassen Sie die Gutachtenerstellung nicht einer KI der Versicherung – unser Münchner Team prüft Ihr Fahrzeug persönlich: 0160 50 555 36.
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall bleibt Ihre eigene Kfz-Versicherung vollständig unberührt – eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt droht Ihnen nicht. Eine Rückstufung droht nur, wenn Sie Ihre eigene Kaskoversicherung in Anspruch nehmen – etwa bei selbstverschuldetem Unfall. Bei klarer Fremdschuld ist Ihre eigene Police absolut sicher. Unsicher bei der Schuldfrage? Unser unabhängiges Gutachten sichert die Beweise für Ihre Ansprüche: 0160 50 555 36.
Bei Fahrerflucht müssen Sie unverzüglich die Polizei rufen, den Unfallort unangetastet lassen und Beweise sichern. Bleibt der Täter unauffindbar, kann der Schaden über Ihre eigene Vollkaskoversicherung oder die Verkehrsopferhilfe reguliert werden. Sobald die Polizei den Täter ermittelt, tritt dessen Haftpflichtversicherung ein und Sie können uns als unabhängigen Gutachter kostenfrei beauftragen. Als Gutachter dokumentieren wir Kratzer und Fremdlack präzise, was der Polizei oft bei der Täterermittlung hilft. Opfer einer Unfallflucht? Rufen Sie uns an: 0160 50 555 36.
Sie sollten einen Verkehrsunfall unverzüglich, idealerweise innerhalb von 24 Stunden, Ihrer eigenen Versicherung melden. Gesetzlich und vertraglich ist meist eine Frist von maximal einer Woche vorgeschrieben. Eine verspätete Schadensmeldung kann insbesondere bei Kaskoschäden dazu führen, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder vollständig verweigert. Unsicher bei den Meldefristen? Rufen Sie uns an: 0160 50 555 36.
Nach Ihrem Anruf kommen wir innerhalb von 24–48 Stunden kostenlos zu Ihnen, dokumentieren den Schaden vollständig, erstellen das Gutachten in 7 Werktagen und rechnen direkt mit der Versicherung ab – Sie müssen nichts weiter tun. Unser 5-Schritte-Prozess: 1) Kostenfreier Erstkontakt, 2) Beweissicherung vor Ort, 3) Gutachten in 7 Werktagen, 4) Übergabe an Anwalt und Versicherung, 5) Technische Nachbetreuung bei Kürzungsversuchen – alles kostenlos für Haftpflicht-Geschädigte. Starten Sie jetzt: 0160 50 555 36.
SachKlar ist ein inhabergeführtes Sachverständigenbüro mit persönlichem Ansprechpartner – kein anonymes Franchise-Netzwerk. Mojtaba Jawed steht mit seinem Namen für jedes Gutachten. Die Stärke liegt in der Kombination aus technischer Tiefe, persönlicher Betreuung, regionaler Verankerung und Spezialisierung auf Elektromobilität. Jedes Gutachten trägt den Namen und die Verantwortung eines echten Experten. Kostenlose Erstberatung ohne Verpflichtung: 0160 50 555 36.
Ja. Wenn Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall körperliche oder psychische Verletzungen erlitten haben, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung. Um Schmerzensgeld erfolgreich einzufordern, ist ein sofortiger Arztbesuch zwingend notwendig. Die Kombination aus ärztlichem Attest, unserem technischen Schadengutachten (Beweis der Aufprallwucht) und einem Fachanwalt ist unerlässlich. Bei Personenschäden vermitteln wir Ihnen direkt kompetente Rechtsanwälte für Verkehrsrecht: 0160 50 555 36.
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