Haftpflicht & Kasko
Haftpflicht & Kasko

Vollständiges Unfallgutachten – die Grundlage für eine korrekte Regulierung

Ein unabhängiges Kfz-Gutachten sichert alle Schadenpositionen – lückenlos und gerichtsfest.

Staatlich geprüfter Techniker und Sachverständiger

24/7 erreichbar auch an
Sonn- und Feiertagen

Unabhängiges
Gutachten

Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung

WAS IST ENTHALTEN?

Das dokumentieren wir für Sie

Reparaturkosten

Ortsübliche Werkstattpreise – keine Partnertarife der Versicherung.

Wertminderung

Merkantile Wertminderung vollständig ermittelt.

Nutzungsausfall

Fachgerecht nachgewiesen – auch ohne Mietfahrzeug.

Wiederbeschaffungswert

Bei Totalschaden – aktueller Markt.

Restwert

Neutral – keine Versicherungsdatenbanken.

Nachbetreuung

Stellungnahme bei Kürzung – kostenlos.

GUT ZU WISSEN

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Kosten

Bei unverschuldetem Unfall 0 € – Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Fertigsstellung

Innerhalb von 24 Stunden nach Besichtigung.

Einsatzgebiet

München & Oberbayern – wir kommen zu Ihnen.

FAQ

Fragen von Unfallgeschädigten bezüglich Unfallgutachten

Bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie nichts. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung vollständig gemäß § 249 BGB. Wir rechnen über eine Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung ab – kein Vorschuss, kein Risiko für Sie. Jetzt anrufen: 0160 50 555 36.
Eine Abtretungserklärung ist ein juristisches Dokument, mit dem Sie Ihre Schadensersatzansprüche bezüglich der Gutachterkosten an das Sachverständigenbüro übertragen, sodass dieses direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen kann. Sie unterschreiben bei der Begutachtung eine Sicherungsabtretung – ab diesem Punkt übernehmen wir den gesamten bürokratischen Abrechnungsaufwand. Sie leisten keine Vorauszahlungen. Jetzt Termin vereinbaren: 0160 50 555 36.
Ein echter Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug technisch irreparabel ist oder die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass die Reparatur teurer wäre als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Das Fahrzeug kann dabei durchaus noch fahrbereit sein. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des aktuellen Restwerts. Wir ermitteln für Sie den exakten, regionalen Marktwert. Verdacht auf Totalschaden? Jetzt anrufen: 0160 50 555 36.
Die 130-Prozent-Regel erlaubt es Ihnen als Unfallopfer, Ihr Fahrzeug auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden reparieren zu lassen, sofern die Reparaturkosten maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Diese BGH-gestützte Regelung schützt Ihr Integritätsinteresse – den Wunsch, ein vertrautes Fahrzeug zu behalten. Wichtig: Die Instandsetzung muss fachgerecht nach den Vorgaben unseres Gutachtens erfolgen, und Sie müssen das Fahrzeug danach mindestens sechs Monate nutzen. Wir kalkulieren präzise, ob Ihr Fahrzeug durch die 130-Prozent-Regel gerettet werden kann: 0160 50 555 36.
Die merkantile Wertminderung ist der Betrag, den Ihr Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt an Wert verliert, weil es fortan als Unfallwagen deklariert werden muss – selbst wenn es zu 100% perfekt repariert wurde. Diesen finanziellen Nachteil muss die gegnerische Haftpflichtversicherung zwingend ausgleichen. Wir berechnen die Wertminderung auf Basis anerkannter Verfahren wie Ruhkopf-Sahm oder Halbgewachs und aktueller BGH-Urteile. Jetzt Termin vereinbaren: 0160 50 555 36.
Der Restwert ist der Betrag, den ein beschädigtes Unfallfahrzeug im unreparierten Zustand auf dem regionalen Aufkäufermarkt noch wert ist. Er wird durch das Einholen verbindlicher Händlergebote ermittelt. Wenn Ihr Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet, zieht die Versicherung den Restwert vom Wiederbeschaffungswert ab. Wir holen garantierte Gebote bei zertifizierten regionalen Verwertern ein – Sie haben die freie Wahl, ob Sie das Auto verkaufen oder behalten. Jetzt anrufen: 0160 50 555 36.
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Schadengutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten von der Versicherung in bar auszahlen, anstatt das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Dieses Vorgehen ist durch § 249 BGB rechtlich gedeckt. Zu beachten: Die Mehrwertsteuer wird bei der fiktiven Abrechnung von der Versicherung einbehalten, da sie nicht tatsächlich angefallen ist. Wir kalkulieren Ihr Gutachten so präzise, dass Sie die höchste legitime Auszahlungssumme erhalten: 0160 50 555 36.
Ja, Vorschäden müssen dem Gutachter mitgeteilt werden – das Verschweigen kann zum Verlust des gesamten Schadensersatzanspruchs führen. Sie haben jedoch vollen Anspruch auf Schadensersatz für den aktuellen Unfall, sofern die Schäden technisch abgrenzbar sind. Wir dokumentieren den Neuschaden so präzise, dass er sich klar von alten Schäden abgrenzt. Ehrliche Beratung: 0160 50 555 36.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf eine tägliche Entschädigung zwischen 23 Euro (Kleinstwagen) und 175 Euro (Luxusklasse) – auch ohne Mietfahrzeug. In unserem Gutachten legen wir die Einstufung Ihres Fahrzeugs und die Reparaturdauer verbindlich fest. Jetzt anrufen: 0160 50 555 36.
Wir erstellen eine detaillierte, technisch fundierte Stellungnahme, um Kürzungsversuche fachlich zu widerlegen – kostenlos für Sie. Prüfberichte von Dienstleistern wie ControlExpert sind oft systematische Kürzungsversuche, gegen die wir uns erfolgreich wehren. Gutachten gekürzt? 0160 50 555 36.
Bei unverschuldeten Unfällen über der Bagatellgrenze (ca. 750 Euro) ist ein unabhängiges Kfz-Gutachten zwingend die bessere Wahl. Ein Werkstatt-Kostenvoranschlag listet nur Reparaturkosten auf und ignoriert Wertminderung und Nutzungsausfall. Er hat vor Gericht keine beweissichernde Funktion. Nur das Gutachten schützt Ihre Ansprüche vollumfänglich: 0160 50 555 36.
Ja, eine nachträgliche Begutachtung ist bedingt möglich, jedoch deutlich schwieriger – der Sachverständige kann den Schaden nur noch anhand von Fotos und Reparaturrechnungen rekonstruieren, was die Versicherung leichter anfechten kann. Die goldene Regel lautet: Zuerst der Gutachter, dann die Werkstatt. Auto bereits repariert und Ärger mit der Versicherung? Wir prüfen, ob ein Nachgutachten noch Sinn macht: 0160 50 555 36.
Eine Reparaturbestätigung ist ein Dokument des Sachverständigen, das belegt, dass Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich fachgerecht repariert haben. Sie wird benötigt, um die Nutzungsausfallentschädigung oder einbehaltene Mehrwertsteuer von der Versicherung zu erhalten. Wir erstellen Ihre Reparaturbestätigung schnell und unkompliziert: 0160 50 555 36.

Unfallgutachten beauftragen – kostenlose Erstberatung